Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat die bestehenden Regeln für das Messwesen im Strom- und Gasbereich grundlegend geändert.
Die Bundesregierung treibt den Einbau intelligenter Stromzähler voran. Im Hinblick auf erneuerbare Energien hält das Bundeswirtschaftsministerium die Digitalisierung für wichtig, da die eingespeisten Mengen starken Schwankungen unterliegen und somit die Stromerzeugung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zentraler und volatiler werden. Mit Hilfe der intelligenten Messsysteme soll eine technische Infrastruktur für die Energiewende geschaffen werden. Es könnten beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage in der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Zudem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen gesteuert werden, um das schwankende Stromnetz stabil zu halten.
In den kommenden Jahren bis 2032 sollen laut Bundeswirtschaftsministerium alle Haushalte mindestens einen digitalen Stromzähler erhalten. Einen gesetzlichen Zwang für Messstellenbetreiber zum Einbau von Smart Metern gibt es für folgende Gruppen:
1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden pro Jahr
2. Haushalte mit stromerzeugenden Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt)
3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ( z.B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung)
Kritik am Einsatz der vernetzten Zähler gibt es z.B. beim Umgang mit persönlichen Daten. Experten der Verbraucherzentrale warnen vor Angriffen durch Personen oder Unternehmen mit kriminellen Absichten, da gespeicherte Messwerte Rückschlüsse auf Alltag und Gewohnheiten zulassen würden – Daten dürften nicht in falsche Hände gelangen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) weist darauf hin, dass Datenschutz und Datensicherheit durch den „Privacy by Design“- Ansatz der neuen Technik gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können Messstellenbetreiber nur Absender und Empfänger von Daten erkennen, ihr Inhalt sei jedoch verschlüsselt. Der Datenschutzstandard sei vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking und dem Chip auf dem Personalausweis.
Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale ist im Hinblick auf den Nutzen der Smart Meter eher skeptisch. In Italien, Schweden oder den Niederlanden seien die Geräte teils schon seit Jahren verbreitet, die Einsparungen allerdings eher enttäuschend. Er weist auf den Unterschied hin, was Verbraucher nach Aussage des Gesetzgebers davon haben, und was Verbraucher realistischerweise an Vorteilen haben.