FAQ
- Muss ich als Kunde kündigen?
- In der Regel muss die Kündigung durch den Kunden, in Ausnahmefällen auch per Vollmacht durch den neuen Lieferanten, ausgesprochen werden.
- Wo finde ich meine Kündigungsfristen?
- In Ihrem aktuellen Vertrag, die Frist gilt es bei einem etwaigen Versorgerwechsel einzuhalten.
- Wieso sind genaue Angaben zur Lieferstelle notwendig?
- Für den reibungslosen Versorgerwechsel ist es zwingend notwendig, dass die Anmeldedaten (Anschrift, Zählernummer, Zählpunkt etc.) exakt mit den Daten des örtlichen Netzbetreibers übereinstimmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Netzbetreiber die Versorgung ablehnt.
- Welche Risiken können bei einem Wechsel des Anbieters entstehen?
- Es gibt keine Risiken, denn ein Gesetz verpflichtet den örtlichen Grundversorger zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung, auch wenn Sie keinen Vertrag mit ihm haben. Technische Änderungen, wie Umbauten an den Stromzählern oder Leitungen zu Ihrem Haus/Ihrer Wohnung, etc. sind i.d.R. nicht nötig.
- Was muss ich für einen Anbieterwechsel aktiv unternehmen?
- Sie müssen lediglich die Vertragsunterlagen Ihres neuen Lieferanten fristgerecht unterzeichnen. Alles Weitere läuft für Sie völlig unbemerkt im Hintergrund ab. Ihr neuer Lieferant meldet sich als neuer Anbieter bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an und wird dann ab Lieferbeginn den Strom für Sie einspeisen. Den einzigen Unterschied, welchen Sie feststellen werden ist, dass Sie fortan die Rechnungen von Ihrem neuen Lieferanten erhalten und damit Ihre neuen Konditionen wirksam werden.
- Was ändert sich nach einem Anbieterwechsel?
- Nach einem Stromanbieterwechsel ändert sich für Sie nichts. Auch die tatsächliche Umstellung geht völlig unbemerkt von statten. Der Strom, der bei Ihnen ankommt, ist nach wie vor derselbe, er wurde nur von einem anderen Anbieter ins allgemeine Netz eingespeist. Strom ist ein standardisiertes Produkt, bei dem es außer in der Herstellung keine Qualitätsunterschiede gibt. Ihre Rechnung erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Umstellung von Ihrem neuen Versorger und zahlen an diesen auch Ihre Rechnungen.
- Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?
- Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Grundversorgungsgesetz geregelt. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Zeit mit Strom beliefert werden. Rein technisch gesehen läuft der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des von Ihnen verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.
- Was ist eine Konzessionsabgabe?
- Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
- Was sind Netznutzungsentgelte?
- Um die Energie bis zu Ihrem Hausanschluss zu liefern, werden bereits vorhandene Netze genutzt. Der jeweilige Netzbetreiber stellt dafür dem Versorger ein Netznutzungsentgelt in Rechnung. Die Netznutzungsentgelte sind i. d. R. in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
- Was ist KWK/ Kraft-Wärme-Kopplung?
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von Energie (Strom) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke in einem Heizkraftwerk. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Fernwärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit, oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit Prozesswärme.
- Ist die Versorgung sicher?
- Ja, die Sicherheit der Versorgung muss immer durch den Netzbetreiber gewährleistet werden, unabhängig davon, wer der Versorger ist; dafür erhält der Netzbetreiber das Netznutzungsentgelt.
- Welche Kosten fallen für die Dienstleistung der getenergy an? Wie finanziert sich getenergy?
- getenergy führt Ausschreibungen mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern durch. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Energieliefervertrages, erhält getenergy eine Provision vom jeweiligen Kooperationspartner.
- Was passiert bei einem Stromausfall, aktuell hat mein Stadtwerk zugesichert, sich umgehend darum zu kümmern.
- Die Sicherheit der Versorgung muss immer durch den Netzbetreiber gewährleistet werden, unabhängig davon, wer der Versorger ist; dafür erhält der Netzbetreiber das Netznutzungsentgelt. Bei einem Stromausfall ändert sich für Sie folglich gar nichts!
- Wie lange ist der vereinbarte, in Ihrer Auswertung angegebene, Preis fix, wenn ich jetzt schon für weit in der Zukunft liegende Zeiträume abschließe?
- Der während der gültigen Preisbindungsphase angenommene Preis bleibt für den in unserer Auswertung angegebenen Zeitraum fix.
AnsprechpartnerMichael Seile und sein Vetriebs-Team
helfen Ihnen gerne weiter
Michael SeileVertriebsleiter
Telefon
+49 (0)7141 643 40 41
Telefax
+49 (0)7141 643 40 40
michael.seile@get-energy.de










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